„Die Überprüfung unserer Einkaufs-AGB nach BGB §305 ff. hat uns vor einem teuren Schiedsverfahren bewahrt. Die Analyse der Überraschungsklauseln war präzise und praxisnah.“
Leonhard Voigt
Geschäftsführer, Voigt Industrietechnik GmbH
Unsere Mandanten schätzen die klare, rechtskonforme Gestaltung ihrer B2B-Lieferverträge. Die folgenden Kennzahlen und Rückmeldungen spiegeln die praktische Relevanz unserer AGB-Beratung wider.
Stimmen unserer Mandanten
„Die Überprüfung unserer Einkaufs-AGB nach BGB §305 ff. hat uns vor einem teuren Schiedsverfahren bewahrt. Die Analyse der Überraschungsklauseln war präzise und praxisnah.“
Geschäftsführer, Voigt Industrietechnik GmbH
„Die Anpassung unserer Lieferbedingungen an das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz war komplex. Das Team hat die menschenrechtlichen Klauseln rechtskonform integriert – ohne unsere Verhandlungsposition zu schwächen.“
Leiterin Recht & Compliance, Bode Logistics SE
„Das Schiedsgericht hat unsere AGB-Kontrolle nach BGB §307 vollumfänglich bestätigt. Die strategische Beratung vorab hat uns Zeit und Kosten gespart. Sehr empfehlenswert für grenzüberschreitende Verträge.“
Syndikusrechtsanwalt, Pohl & Partner AG
„Die Standardisierung unserer B2B-Lieferverträge nach deutschem AGB-Recht war dringend nötig. Die klare Aufteilung von Risikoanalyse und Präventionsmaßnahmen hat uns rechtssicher aufgestellt.“
Vorstand, Schäfer Maschinenbau KG
Schiedsverfahren und AGB-Beratung erfordern schnelle Abstimmung. Nutzen Sie die direkten Wege zu unserem Team.
Nächster Schritt
Wir analysieren Ihre Einkaufs- und Verkaufsbedingungen auf Übereinstimmung mit den BGB-AGB-Vorschriften für B2B-Lieferverträge.
Prüfung startenErgänzung Ihrer Verträge um eine auf Ihre Lieferkette zugeschnittene Schiedsgerichtsklausel nach deutschem Recht.
Klausel anpassenÜberprüfung Ihrer AGB auf Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und weiterer regulatorischer Anforderungen.
Check vereinbaren